Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lenart Consulting e.U., Am Nordhang 4c, 4201 Gramastetten, Austria
Nachstehend: Lenart Consulting
Nachstehend: Kunde (gleich Kundin)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Lenart Consulting und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 Lenart Consulting bietet dem Kunden verschiedene Coachings-, Seminare-, Trainings-, Weiterbildungs- Leistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Lenart Consulting und dem Kunden.
1.3 Lenart Consulting ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Lenart Consulting bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Lenart Consulting ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Lenart Consulting – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2.1 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Lenart Consulting gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.2 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, kann Lenart Consulting dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich im Seminar/Kurs/Coaching durchgehend anwesend zu sein. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, so ist in Absprache mit dem Trainer der Inhalt gesondert nachzuholen. Sollten dadurch gesonderte Kosten für den Kursteilnehmer (Fahrtkosten, Nächtigung, …) entstehen, so sind diese vom Teilnehmer selbst zu tragen.
2.4 Eine allfällige Terminverschiebung seitens des Trainers ist unter besonderen Bedingungen möglich (Ausfall eines Trainers wg. Krankheit, usw. oder gesetzliche Bestimmungen, z.B. Corona Verordnungen usw.)
3.1 Eine erfolgreiche Arbeit erfordert die aktive Mitarbeit des Kunden. Der Kunde sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Kunde selbst geleistet. Der Kunde bestimmt die Detailinhalte und Tiefe des Coachings, Seminars, Trainings und der Weiterbildung. Der Kunde handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Der Kunde erkennt an, dass er während des gesamten Zeites im vollen Umfang verantwortlich ist. Alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings, Seminars, Trainings und Weiterbildung von ihm/ihr unternommen werden, liegen in seinem/ihrem Verantwortungsbereich.
4.1 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsabschluss fällig.
4.2 Die Vergütung ist auch dann fällig, wenn der Kunde bestellte und vom Kunde tatsächlich erbrachte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Ist mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die gesamte Vergütung sofort zur Zahlung fällig. Lenart Consulting kann entsprechend nach erstmaligem Zahlungsverzug durch den Kunden die Zahlung der Gesamtvergütung fordern.
4.4 Angebote richten sich an Gewerbetreibende und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
4.5. Mit der ersten Einzahlung der Rechnung bzw. Anzahlung bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher im Sinne von §13 BGB abschließt und ihm daher kein Widerrufsrecht zusteht.
4.6 Mit der ersten Einzahlung der Rechnung bzw. der Anzahlung bestätigt der Kunde, dass der Anbieter Lenart Consulting mit der Vertragserfüllung (alle notwendigen Vorbereitungen für den Kunden) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mit der Einzahlung / Anzahlung der Rechnung bestätigt der Kunde seine Kenntnis davon, dass durch diese seine Zustimmung – mit Beginn der Vertragserfüllung – der Widerrufsrecht erlischt.
4.7 Beim Kauf von Eintrittskarten von Seminaren (Happiness Mind Academy, Happiness Weekend, Happiness Sport, LLI Fortbildung, 3 Tages Workshops,… ) für einen bestimmten Termin (erster Leistungsanspruch des Kunden) oder Zeitraum besteht generell kein Widerrufsrecht. Mit der Einzahlung / Anzahlung der Rechnung ist dem Kunden bewusst, dass sein Widerrufsrecht erlischt.
4.8 Der Mitgliederbereich steht sofort zur Verfügung. Es besteht kein Widerrufsrecht durch B2B Vertrag und sofortige Zugang zum Mitgliederbereich. Mit der Einzahlung ist der Kunde einverstanden, dass der Zugang zum Mitgliederbereich sofort ausgeliefert werden kann und erklärt sich mit dem Ausschluss des Widerrufsrechts einverstanden. Sollte der Kunde noch als Verbraucher gelten, bestätigt der Kunde in unternehmerischer Absicht es zu erwerben und stimmt dem B2B Vertrag zu.
4.9 Angebote an Privatkunden und Verbrauer sind auf dem Vertrag als B2C gekennzeichnet. Sollte auf dem Vertrag keine B2C Kennzeichnung erkenntlich sein, sind es immer B2B Verträge. B2C und haben einen Widerrufsrecht von 14 Tagen laut Konsumentenschutzgesetz, soweit die erste Leistung (erster Leistungsanspruch) in diesem Zeitraum nicht bereits vom Kunden selbst angefordert worden ist. Erster Leistungsanspruch laut Kunden wird jeweils auf der Rechnung schriftlich festgehalten.
5.1 Im Rahmen des Coachings, Seminaren und Trainings werden kein/e Diagnose, Therapien oder Behandlungen im medizinischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Coachings, Seminare, Trainings und Ausbildungen stellen somit keinen Ersatz für eine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter- noch abgebrochen werden, oder gar unterlassen werden.
6.1 Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt, ebenso Punkt 4 dieses Vertrages. Die gesamten Kosten des Kurses müssen auch bei Abbruch des Kursprogrammes vom Kunden beglichen werden.
7.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Lenart Consulting. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Lenart Consulting hat an allen Bildern, Videos, Texte, Webinaren, Datenbanken, Unterlagen, die von Lenart Consulting veröffentlichten werden und dem Kunden zugänglich gemacht werden, ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Die Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
Der Kunde erhält ausschließlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Lenart Consulting erbrachten Dienstleistungen und zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
Das Aufnehmen, kopieren, downloaden etc. der Videos ist nicht gestattet.
Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die von Lenart Consulting zur Verfügung gestellten Inhalte erhalten. Eine Weitergabe von Unterlagen durch den Kunden an Dritte ist verboten und nur durch eine schriftliche Zustimmung von Lenart Consulting gestattet.
Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte oder Anzeigen, die vom Coach auf Webseiten veröffentlicht sind.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Lenart Consulting ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Lenart Consulting dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Lenart Consulting hat das Recht die Mitschnitte und Aufnahmen der Vorträge aufzunehmen und für weitere Seminare und Fortbildungen anderen zur Verfügung zu stellen. Durch die Teilname am Seminar gibt der Kunde unwiderruflich das Recht auf den Aufnahmen zu erscheinen und hat damit nicht die Möglichkeit auf Widerruf. Die Einzelcoachings können aufgenommen werden und zu Trainingszwecken intern verwendet werden.
Der Kunde wird alle Lenart Consulting zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien von Lenart Consulting oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Den Praktikanten (inkl. Seminarassistenz) ist es nicht gestattet mit dem/der Klientin/KursteilnehmerIn von LenCon in den nächsten 5 Jahren Coachings/Beratungen anzubieten, LenCon bleibt erste Anlaufstelle für weitere Vereinbarungen mit dem/der KlientIn.
Für die Wahrung der Privatsphäre besteht einerseits eine gesetzliche Verpflichtung, anderseits ist es uns generell ein wichtiges Anliegen, die uns im Rahmen unseres Auftrages bekannt werdenden, oftmals streng vertraulichen Informationen mit entsprechender Sorgfalt behandelt zu wissen.
Der Kunde, wie auch Mitarbeiter, Praktikanten (inkl. Seminarassistenz) verpflichten sich, das Datengeheimnis gemäß § 6 DSG zu wahren und den Datenschutz und die Datensicherheit unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche Verpflichtung oder um eine betriebliche Anordnung handelt, einzuhalten.
Dem Kunden, wie auch Praktikanten (inkl. Seminarassistenz) und auch Mitarbeitern ist bekannt, dass
10.1 Die Haftung von Lenart Consulting für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Lenart Consulting jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf.
10.2 Der Kunde stellt Lenart Consulting von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Lenart Consulting aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
11.1 Lenart Consulting ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Lenart Consulting bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Lenart Consulting ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
11.2 Mit Subunternehmen bzw. mit den Klienten dürfen keine Eigenverträge in den nächsten 10 Jahren geschlossen werden.
11.3 Lenart Consulting verspricht und garantiert nicht dem Kunden spezielle Resultate, besondere Einkommensverhältnisse oder irgendein Resultat irgendeiner Art. Die Ergebnisse, die der Kunde erzielt, sind nicht vom Coach oder Angestellten, Sub-Unternehmen oder Drittanbieter garantiert.
11.4 Interne Zertifikate und Diplome
Alle von Lenart Consulting ausgestellten Zertifikate und Diplome sind interne Nachweise über die Teilnahme an einem Kurs oder Training bei Lenart.com. Sie stellen keine universitären Abschlüsse dar. Die Anerkennung und Gültigkeit der Zertifikate im jeweiligen Heimatland des Teilnehmers obliegen der eigenverantwortlichen Prüfung durch den Kunden.
11.5 Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Gerichtsstand ist Linz, Oberösterreich.
11.6 Lenart Consulting ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Lenart Consulting berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Lenart Consulting e.U., Am Nordhang 4c, 4201 Gramastetten, Austria
Wir verarbeiten nachstehende uns von Ihnen im Rahmen des Seminars/Coachings/Trainings zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten, nämlich Name, Adresse, Geburtsdatum [allenfalls Angabe weiterer personenbezogenen Daten die verarbeitet werden] („personenbezogene Daten“).
Soweit Sie uns im Rahmen unseres Seminars/Coachings/Trainings solche Daten zur Verfügung stellen, verarbeiten wir darüber hinaus nachstehende besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, nämlich sensible Daten bezüglich Ihres aktuellen Gesundheitszustandes sowie vertrauliche Daten zu Ihrem Privat- und Intimleben, Ihrem religiösen, politischen oder weltanschaulichen Bekenntnis oder Ihrem Berufsleben („sensible Daten“).
Lenart Consulting, Kris Lenart, Am Nordhang 4c, 4201 Gramastetten, Austria, krislenart@gmail.com
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu nachstehenden Zwecken: Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen an Klienten und an am Seminars/Coachings/Trainings Mitwirkende, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
Die Verarbeitung Ihrer sensiblen Daten erfolgt ausschließlich für Zwecke Ihres Seminars/Coachings/Trainings und Versorgung im psychosozialen Bereich. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art 9 Abs 2 lit h DSGVO.
Ihre personenbezogenen Daten werden an folgende Empfänger übermittelt: Lenart Consulting, Kris Lenart, Am Nordhang 4c, 4201 Gramastetten, Austria, krislenart@gmail.com inkl. Mitarbeiter und Praktikanten, so wie das MARTIN PFEIFFER Steuerberatungs GmbH & Co KG, Magazinstraße 12, 4320 Perg, office@martinpfeiffer.at
Ihre sensiblen Daten werden nicht weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden für einen Zeitraum von 3 Jahren gespeichert. Sollten Sie nicht Einspruch erheben, verlängert sich die Speicherung der personenbezogenen Daten jeweils um ein Jahr am Jahreende.
Ihre sensiblen Daten werden für einen Zeitraum von 1 Jahren gespeichert.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Bereitstellung nachstehender personenbezogener Daten, nämlich Ihres Namens sowie Ihrer Adresse, ist jedoch für einen Vertragsabschluss mit dem Verantwortlichen erforderlich.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre sensiblen Daten bereitzustellen.
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene oder sensible Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen oder sensiblen Daten und folgende Informationen:
Sofern Sie von Ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen, wird Ihnen der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen oder sensiblen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung stellen. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Sofern Sie den Antrag elektronisch stellen, werden Ihnen die Informationen in einem gängigen elektronischen und von Ihnen als sicher bekannt gegebenem Format zur Verfügung gestellt, sofern sie nichts anderes angeben.
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener oder sensibler Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personen- bezogener oder sensibler Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass Sie betreffende personenbe- zogene oder sensible Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflich- tet, personenbezogene oder sensible Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er angemessene Maßnahmen, um auch andere für die Datenver- arbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie die Löschung dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern Sie eine Einschränkung der Verarbeitung erwirkt haben, werden Sie von dem Verantwort- lichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnis- mäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet Sie über diese Empfänger, wenn Sie dies verlangen.
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen oder sensiblen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen oder sensiblen Daten be- reitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
Bei der Ausübung Ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit haben Sie das Recht zu erwirken, dass die personenbezogenen oder sensiblen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung Ihres Rechtes auf Datenübertragbarkeit lässt Ihr Recht auf Löschung unberührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art 6 Abs 1 lit e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezoge- ner Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so dürfen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet werden.
Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen oder sensiblen Daten gegen die DSGVO oder gegen § 1 oder Artikel 2. 1 Hauptstück DSG 2018 verstößt. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
Datengeheimnis gemäß Art 2 § 6 DSG für Subunternehmen, Mitarbeiter, Praktikanten und Seminarassistenten
(1) Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter – das sind Arbeitnehmer (Dienstnehmer) und Personen in einem arbeitnehmerähnlichen (dienstnehmerähnlichen) Verhältnis – haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis).
(2) Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung ihres Arbeitgebers (Dienstgebers) übermitteln. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben, sofern eine solche Verpflichtung ihrer Mitarbeiter nicht schon kraft Gesetzes besteht, diese vertraglich zu verpflichten, personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen nur aufgrund von Anordnungen zu übermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstverhältnisses) zum Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter einzuhalten.
(3) Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben die von der Anordnung betroffenen Mitarbeiter über die für sie geltenden Übermittlungsanordnungen und über die Folgen einer Verletzung des Datengeheimnisses zu belehren.
(4) Unbeschadet des verfassungsrechtlichen Weisungsrechts darf einem Mitarbeiter aus der Verweigerung der Befolgung einer Anordnung zur unzulässigen Datenübermittlung kein Nachteil erwachsen.
(5) Ein zugunsten eines Verantwortlichen bestehendes gesetzliches Aussageverweigerungsrecht darf nicht durch die Inanspruchnahme eines für diesen tätigen Auftragsverarbeiters, insbesondere nicht durch die Sicherstellung oder Beschlagnahme von automationsunterstützt verarbeiteten Dokumenten, umgangen werden.
Stand: Ab Januar 2022